Sachverständiger Pforzheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Gräfe Pforzheim

Alexander Gräfe

Bausachverständiger und Baugutachter


75175 Pforzheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Pforzheim steht Ihnen Herr Alexander Gräfe als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Alexander Gräfe kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pforzheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pforzheim kommen bzw. sich nicht in Pforzheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Pforzheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Pforzheim liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und ist mit ca. 122.800 Einwohnern die achtgrößte Stadt im Bundesland. Da Pforzheim eine Brückenfunktion zu den Ballungsräumen Karlsruhe und Stuttgart hat, ist die Stadt zu einem der schönsten Standorte in Baden-Würtemberg geworden. Außerdem liegt Pforzheim auch in einer landschaftlich reizvoller Lage und ist die Nahstelle zwischen Schwarzwald, Kraichgau und Stromberg. Nach dem zweiten Weltkrieg hatte die Stadt ca. 42.000 Einwohner. Bis heute hat sich die Einwohnerzahl fast verdreifacht, für die Sie einiges zu bieten haben. Die Stadt bietet viele Sport- und Freizeiteinrichtungen, eine Hochschule mit erstklassigen Ruf und über 50 Schulen mit einer breiten Angebotspalette. 

Die Stadt ist seit 1950 stark durch Einwanderer geprägt und verfügt daher ein ausgeprägtes kulturelles Leben. Pforzheim wird auch als "die Schmuckmetropole" bezeichnet, weil Sie bis heute Zentrum der deutschen Schmuck- und Uhrenindustrie ist. 75 Prozent des deutschen Schmucks kommen aus Pforzheim. Die Stadt verfügt über eine der höchsten Industriedichten des Landes und stellt einen zukunftsträchtigen Wirtschaftsstandort dar. Viele Bereiche wie z.B. Maschinenbau, Metallverarbeitung, Präzisionstechnik, Drucktechnik oder Großversandhandel machen den Ort attraktiv für Unternehmen die ansiedlungswillig sind.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Marktplatz
75175 Pforzheim

Bauamt:
Technisches Rathaus

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